3.500 EURO ENTSCHÄDIGUNG: KITA CHEFIN ENTBLÖSST SICH VOR VERHÜLLTER MITARBEITERIN
3.500 EURO ENTSCHÄDIGUNG: KITA CHEFIN ENTBLÖSST SICH VOR VERHÜLLTER MITARBEITERIN
Ein außergewöhnlicher Vorfall in einer Kinderbetreuung in Lustenau in Vorarlberg sorgt für Diskussionen.
Eine muslimische Mitarbeiterin erschien laut ORF im Juni von einem Tag auf den anderen vollständig verhüllt zur Arbeit. Die Leiterin reagierte darauf auf eine Weise, die sie später selbst als „absolutes Fehlverhalten“ bezeichnete: Sie entblößte vor der Mitarbeiterin ihre Brüste.
Die Leiterin hat sich inzwischen für ihr Verhalten entschuldigt.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft bewertet den Vorfall als Diskriminierung aufgrund von Religion, ethnischer Zugehörigkeit und Geschlecht sowie als sexuelle Belästigung.
Der Träger der Kinderbetreuung zahlte der betroffenen Mitarbeiterin schließlich 3.500 Euro Entschädigung. Das Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich beendet. Nach Angaben des Trägers war allerdings ohnehin ein Personalabbau aufgrund sinkender Kinderzahlen vorgesehen.
Der Fall wirft gleich mehrere Fragen auf: Welche Kleidungsregeln dürfen in einer Kinderbetreuung gelten? Und wie hätte die Leitung angemessen auf die vollständige Verhüllung der Mitarbeiterin reagieren sollen?
Wie bewertet ihr die Reaktion der Leiterin?
Quelle: ORF Vorarlberg, Der Standard
Vorfall: Juni 2026
Stand: 03.10.2026
Bild: KI-Symbolbild