Mehmet Karakolcu2026-10-01T12:06:26+02:00Die Bundesregierung will Kinderlose künftig stärker an den Kosten der Pflegeversicherung beteiligen.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des neuen Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Danach soll der zusätzliche Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2027 von derzeit 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen.
Der allgemeine Beitragssatz soll dagegen bei 3,6 Prozent bleiben.
Konkret bedeutet die Änderung: Kinderlose würden künftig insgesamt 4,5 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens für die Pflegeversicherung zahlen. Der Kinderlosenzuschlag wird von den Betroffenen allein getragen.
Die Reform betrifft allerdings nicht einfach jeden Menschen ohne Kinder. Für den Kinderlosenzuschlag gelten gesetzliche Ausnahmen, unter anderem abhängig vom Alter.
Begründet wird die Änderung mit der angespannten Finanzlage der Pflegeversicherung.
Wichtig: Beschlossen ist bislang der Gesetzentwurf der Bundesregierung. Das parlamentarische Verfahren steht noch bevor. Einzelne Regelungen können sich deshalb noch ändern.
Wie findet ihr es: Ist ein höherer Pflegebeitrag für Kinderlose gerecht, weil Eltern zusätzlich die Kosten für ihre Kinder tragen, oder ist das die falsche Lösung für die Finanzprobleme der Pflegeversicherung?
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Stand: 01.10.2026