Mehmet Karakolcu2026-09-24T19:22:09+02:00Wer K.O.-Tropfen einsetzt, um eine Vergewaltigung oder einen Raub zu begehen, soll künftig deutlich härter bestraft werden.
Der Bundestag hat am 23. September 2026 erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten, der den strafrechtlichen Schutz vor solchen Taten verschärfen soll.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Über ein Getränk verabreichte narkotisierende Substanzen gelten bislang nicht als „gefährliches Werkzeug“. Bei entsprechenden Sexualstraftaten greift deshalb derzeit ein Strafrahmen mit einer Mindeststrafe von drei Jahren.
Das soll sich ändern. Gefährliche Mittel wie K.O.-Tropfen sollen ausdrücklich in die strengere Regelung aufgenommen werden. Bei entsprechenden besonders schweren Sexualdelikten oder schweren Raubtaten wären dann mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen.
Wichtig: Die Verschärfung ist noch nicht endgültig beschlossen. Nach der ersten Beratung geht der Gesetzentwurf in die weitere parlamentarische Beratung.
Neben härteren Strafen gibt es allerdings noch ein anderes Problem: Fachverbände weisen darauf hin, dass Strafverschärfungen allein Betroffene nicht ausreichend schützen. Auch Prävention, Aufklärung, Beratungsangebote und eine bessere Strafverfolgung seien entscheidend.
Was sagt ihr: Sind mindestens fünf Jahre Haft angemessen oder müsste der Staat noch deutlich mehr für Prävention und den Schutz Betroffener tun?
Quelle: Deutscher Bundestag, 23.09.2026