ERST KINDER GROSSZIEHEN, DANN LÄNGER ARBEITEN? UNION WILL RENTENREGELN VERSCHÄRFEN
Jahrelang Kinder großgezogen, den Haushalt organisiert, Angehörige gepflegt und nebenbei gearbeitet. Und am Ende soll genau diese Arbeit bei der Rente möglicherweise weniger zählen?
In der Union wird derzeit über eine Änderung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren diskutiert.
Der Vorschlag: Die Möglichkeit, früher ohne Rentenabschläge in den Ruhestand zu gehen, soll erhalten bleiben. Allerdings könnten künftig vor allem tatsächlich geleistete Erwerbsjahre zählen.
Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten würden dann möglicherweise nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr für die erforderlichen 45 Jahre berücksichtigt.
Besonders brisant: Gerade Frauen unterbrechen oder reduzieren ihre Erwerbstätigkeit häufig, um Kinder zu betreuen oder Angehörige zu pflegen.
Nach den bisherigen Regeln können solche Zeiten unter bestimmten Voraussetzungen auf die erforderlichen 45 Versicherungsjahre angerechnet werden.
Würde sich das ändern, könnten betroffene Mütter und pflegende Angehörige die Voraussetzungen für eine frühere abschlagsfreie Rente schwerer erfüllen.
CDU-Politikerin Gitta Connemann hält einen stärkeren Fokus auf tatsächliche Arbeitsjahre für einen möglichen Kompromiss.
Der Sozialverband VdK kritisiert die Überlegungen dagegen scharf. Präsidentin Verena Bentele warnt, dass vor allem Frauen benachteiligt würden, die unbezahlte Sorgearbeit leisten.
Auch innerhalb der Union gibt es unterschiedliche Positionen. Ein endgültiger Gesetzentwurf mit diesen Änderungen liegt bislang nicht vor.
Wichtig: Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die gesetzliche Rente wurde nicht abgeschafft. Diskutiert wird vor allem, welche Zeiten künftig für den früheren abschlagsfreien Rentenbeginn zählen sollen.
Und jetzt mal ehrlich:
Ist Kindererziehung weniger wert als bezahlte Arbeit?
Sollten Mütter, die jahrelang für ihre Familie zurückgesteckt haben, am Ende länger arbeiten müssen?
Oder findet ihr es richtig, wenn für eine frühere abschlagsfreie Rente stärker die tatsächlichen Erwerbsjahre zählen?
Quelle: ZDFheute, 20.10.2026:
https://www.zdfheute.de/