NACH HÄUSLICHER GEWALT: TÄTER SOLLEN OPFER VON MIETKOSTEN FREISTELLEN
NACH HÄUSLICHER GEWALT: TÄTER SOLLEN OPFER VON MIETKOSTEN FREISTELLEN
Wer vor häuslicher Gewalt flieht, soll künftig nicht auch noch finanziell an der gemeinsamen Wohnung festhängen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Betroffenen den Ausstieg aus einem gemeinsam mit dem Täter geschlossenen Mietvertrag erleichtern soll.
Betroffene sollen verlangen können, dass der Täter an der Kündigung des gemeinsamen Mietverhältnisses mitwirkt. Der Anspruch soll grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Gewalttat oder Drohung geltend gemacht werden können.
Besonders wichtig ist die finanzielle Seite: Zieht das Opfer aus der gemeinsamen Wohnung aus, soll es gegenüber dem Täter einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von bestimmten finanziellen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis erhalten.
Das soll verhindern, dass Menschen eine Gewaltbeziehung verlassen, aber anschließend weiterhin für Kosten der gemeinsamen Wohnung aufkommen müssen.
Auch Kinder und andere Haushaltsangehörige sollen durch die geplanten Regelungen besser geschützt werden können.
Wichtig: Das Vorhaben ist noch kein geltendes Gesetz. Es handelt sich derzeit um einen Referentenentwurf. Länder und Verbände können dazu noch Stellung nehmen, bevor das weitere Gesetzgebungsverfahren folgt.
Was meint ihr: Ist das ein wichtiger Schritt, damit Betroffene häuslicher Gewalt eine Beziehung leichter verlassen können?
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, ZDFheute
Stand: 06.10.2026