RENTE IN DER EHE TEILEN: WAS VIELE PAARE ÜBER RENTENSPLITTING NICHT WISSEN
RENTE IN DER EHE TEILEN: WAS VIELE PAARE ÜBER RENTENSPLITTING NICHT WISSEN
Viele Ehepaare wissen gar nicht, dass sie ihre während der Ehe erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche unter bestimmten Voraussetzungen untereinander aufteilen können.
Beim sogenannten Rentensplitting werden die während der gemeinsamen Ehezeit erworbenen Rentenansprüche beider Partner zusammengerechnet und anschließend grundsätzlich hälftig aufgeteilt.
Das kann besonders für den Partner interessant sein, der während der Ehe weniger Rentenansprüche gesammelt hat, zum Beispiel wegen Kindererziehung, Teilzeitarbeit oder längerer Familienzeiten.
Allerdings gelten dafür bestimmte Voraussetzungen. Unter anderem müssen beide Partner grundsätzlich jeweils mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vorweisen. Außerdem gelten Vorgaben zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Geburtsjahr der Ehepartner.
Ganz wichtig: Die Entscheidung hat weitreichende Folgen. Entscheidet sich ein Paar für das Rentensplitting, besteht nach dem Tod eines Partners grundsätzlich kein Anspruch mehr auf Witwen oder Witwerrente aus dieser Ehe.
Dafür bleiben die durch das Splitting übertragenen Rentenansprüche dauerhaft Teil der eigenen Rente. Auch eine spätere erneute Heirat nimmt diese Ansprüche grundsätzlich nicht wieder weg.
Ob sich das Rentensplitting tatsächlich lohnt, hängt deshalb stark von der persönlichen Situation und den jeweiligen Rentenansprüchen ab. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, sich vor einer Entscheidung individuell beraten zu lassen.
Habt ihr vom Rentensplitting schon einmal gehört oder war euch diese Möglichkeit bisher völlig unbekannt?
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Stand: 05.10.2026