Mehmet Karakolcu2026-10-15T11:44:07+02:0028 TAGE BEZAHLTE FREISTELLUNG NACH DER GEBURT: ANTRAG ABGELEHNT
Ein Baby ist geboren. Die Mutter erholt sich von der Geburt, die Nächte sind kurz und plötzlich dreht sich der gesamte Alltag um einen kleinen Menschen.
Gerade in dieser Zeit wünschen sich viele Familien, dass beide Elternteile gemeinsam zu Hause sein können.
Die Linke hatte deshalb vorgeschlagen, dem zweiten Elternteil nach der Geburt 28 Tage bezahlte Freistellung bei voller Entgeltfortzahlung zu ermöglichen.
Am 7. Oktober 2026 wurde dieser Antrag jedoch im Familienausschuss des Bundestages abgelehnt.
Damit ist der konkrete Vorschlag gescheitert. Andere Modelle für eine sogenannte Familienstartzeit sind dadurch aber nicht automatisch ausgeschlossen.
Die Diskussion ist besonders für Familien wichtig, in denen der zweite Elternteil nach der Geburt schnell wieder arbeiten muss.
Denn die ersten Wochen mit einem Neugeborenen sind nicht nur wunderschön, sondern oft auch körperlich und emotional anstrengend.
Und Unterstützung sollte in dieser Zeit nicht davon abhängen, ob sich eine Familie unbezahlten Urlaub leisten kann.
Was meint ihr? Sollten beide Elternteile nach der Geburt Anspruch auf vier Wochen bezahlte gemeinsame Zeit haben?
Quelle: Deutscher Bundestag, 07.10.2026.
Bild: KI-Symbolbild